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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

    (Version 1.1., Stand November 2022)

    1. Allgemeines
      • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf von Material und die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen dem Unternehmen FENSTER MERSCH S.A., im Folgenden das Unternehmen, und dem Kunden, im Folgenden der Kunde, geschlossen werden, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, es sei denn, es liegt eine schriftliche und unterzeichnete Genehmigung des Unternehmens vor.

    Diese Bedingungen gelten als vom Kunden vorbehaltlos angenommen. Jede Abweichung von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss Gegenstand einer schriftlichen und unterzeichneten Vereinbarung zwischen den Parteien sein.

    • Sofern nicht anders vereinbart, unterliegen die Erbringung von Dienstleistungen sowie der Verkauf von Materialien und alle damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    • Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten alle notwendigen gesetzlichen Genehmigungen einzuholen. Das Unternehmen geht davon aus, dass dem Kunden zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeiten alle erforderlichen Genehmigungen erteilt wurden. Bei Beginn der Montagearbeiten müssen alle notwendigen Vorarbeiten seitens des Kunden ordnungsgemäß ausgeführt und abgeschlossen sein, so dass die Montage ungehindert durchgeführt werden kann.

    Zudem muss der Kunde die Einrichtung der Stromanschlüsse, den Betrieb der Beleuchtung und die Wasserversorgung auf der Baustelle gewährleisten. Bei Nichterfüllung dieser Vorbedingungen ist das Unternehmen berechtigt, den Beginn der Arbeiten zu verweigern, mit der Folge einer möglichen Verschiebung der Termine für die Fertigstellung der Arbeiten.

    Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen einen Lagerbereich zur Verfügung zu stellen.

     

    1. Vertragsschluss
      • Die vom Unternehmen an den Kunden ausgestellten Angebote sind unter den im Angebot angegebenen Bedingungen gültig. Die Erstellung des Kostenvoranschlags ist kostenlos. Ab dem 4. Angebot wird die Angebotserstellung kostenpflichtig und nach zeitlichem Aufwand verrechnet.
      • Die vom Unternehmen abgegebenen Angebote sind für das Unternehmen erst nach Unterzeichnung eines Bestellscheins, der als Annahme durch den Kunden gilt, bindend. Durch die Annahme des Angebots oder die Unterzeichnung des Bestellscheins erteilt der Kunde einen endgültigen und unwiderruflichen Auftrag. Die Annahme des Kunden kann sich auch aus dem Beginn der Ausführung der Arbeiten ergeben, wenn der Kunde davon Kenntnis hat und nicht dagegen widersprochen hat.
      • Das Preisangebot ist als Kostenvoranschlag zu verstehen und stellt einen geschätzten Preis dar. Der endgültige Preis wird erst nach Abschluss der Arbeiten auf der Grundlage eines genauen Aufmaßes in Abhängigkeit von den verwendeten Mengen und Materialien festgelegt.

    Abweichend vom vorstehenden Absatz stellt im Falle von Pauschaldienstleistungen das Preisangebot den endgültigen Preis dar.

    Die Preise in den Preisangeboten werden in EURO angegeben, zzgl. der gesetzlichen MwSt. und können entsprechend dem jeweils gültigen Lebenshaltungskostenindex angepasst werden. Bei Erhöhung des Index zwischen Bestellung und Zahlung können die Preise an den neuen Index angepasst werden. Im Falle einer starken Änderung der Marktpreise (über 10 %) wird der Betrag des Kostenvoranschlags automatisch an die Preisänderung angepasst.

    Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise als Nettopreise, Lieferung frei Baustelle, einschließlich Abladen und Montage.

    • Die Festlegung der Preisangebote beruht auf den folgenden Annahmen:
    • Die Arbeiten müssen zu dem bestellten Zeitpunkt ausgeführt werden. Falls der Beginn der Arbeiten vom Kunden verschoben wird, werden die Preise automatisch an die neuen Marktpreise angepasst (siehe §2.3). Im Falle einer starken Änderung des Zeitplans kann das Unternehmen gegebenenfalls auch ein neues Angebot erstellen oder den Vertrag vollständig auflösen
    • Die Arbeiten müssen ohne Unterbrechung ausgeführt werden können. Das Unternehmen haftet nicht für Unterbrechungen der Arbeit, die es nicht zu vertreten hat
    • Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Sicherheits-, Gesundheits- und Hygienevorschriften gewährleistet und eingehalten werden
      • Sofern nicht anders vereinbart, bleiben alle vom Unternehmen erstellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Dokumente Eigentum des Unternehmens und unterliegen dem Urheberrecht, auch wenn das Unternehmen sie an den Kunden abtritt. Ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung dürfen die Abbildungen, Zeichnungen und Berechnungen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

     

    1. Zahlung
      • Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab ihrem Ausstellungsdatum in bar zahlbar, ohne Skonto oder andere Rabatte.
      • Wenn abweichend von Absatz 3.1 Rabatte und Skonti gewährt wurden, gelten diese nur, wenn die Rechnung innerhalb der vorgesehenen Frist vollständig beglichen wird. Andernfalls werden die Skonti und Rabatte nicht mehr gewährt und es muss der volle Rechnungsbetrag beglichen werden.
      • Rechnungen, die bei Fälligkeit nicht vollständig beglichen sind, werden von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung ab dem Fälligkeitsdatum mit dem in Artikel 3 des geänderten Gesetzes vom 18. April 2004 über Zahlungsfristen und Verzugszinsen vorgesehenen Zinssatz zuzüglich 8 % verzinst, unbeschadet jeglicher weiterer Schadensersatzleistungen.
      • Wenn der Kunde kein Kaufmann ist, werden gemäß Artikel 12 und 14 des geänderten Gesetzes vom 18. April 2004 ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes auf die vom Kunden geschuldeten, nicht vollständig beglichenen Rechnungen erhoben.
      • Gemäß Abschnitt 5 des geänderten Gesetzes vom 18. April 2004 wird für jede Mahnung oder Inverzugsetzung eine Gebühr in Höhe von 40 € in Rechnung gestellt. Sollte ein gerichtliches Inkasso notwendig sein, sind mindestens 750.- € Anwaltskosten vom Kunden zu tragen.

     

    1. Zahlung von Anzahlungen
      • Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrages des Angebotes ist vom Kunden nach Bestellung an das Unternehmen zu zahlen.

    Das Unternehmen stellt dem Kunden dann gemäß den im Angebot enthaltenen Fälligkeitsterminen Abschlagsrechnungen je nach Fortschritt der Arbeiten aus.

    Die Aufträge gehen nur dann in die Fertigung, wenn der Kunde die bei Vertragsabschluss vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Wird diese Anzahlung nicht geleistet, ist das Unternehmen dem Kunden gegenüber nicht verpflichtet.

    Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Ausstellungsdatum in bar zahlbar. Artikel 3 dieser Bedingungen gilt auch für die Abschlagsrechnungen.

    • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine geleistete Anzahlung nicht als Rücktrittsrecht gilt und dem Kunden nicht das Recht gibt, vom Vertrag zurückzutreten.
    • Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Störung bei der Ausführung des Vertrags oder einer vom Kunden zu vertretenden Kündigung des Vertrags verbleibt die geleistete Anzahlung beim Unternehmen.
    • Im Falle einer Nichtzahlung einer oder mehrerer Anzahlungen bei Fälligkeit hat das Unternehmen das Recht, seine Dienstleistung(en) zugunsten des Kunden ohne vorherige Inverzugsetzung einzustellen.

     

    1. Reklamationen

    Jegliche Reklamationen im Zusammenhang mit den Rechnungen sind schriftlich per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als ordnungsgemäß angenommen.

     

    1. Lieferung
      • Die vom Unternehmen in seinen Angeboten oder Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferfristen oder -termine sind lediglich Richtwerte. Sie können in keinem Fall seitens des Unternehmens eine feste Verpflichtung zur Lieferung zu einem festen Termin darstellen, noch rechtfertigen sie die Stornierung des Auftrags durch den Käufer, noch geben sie Anlass zu Schadensersatz oder Verzugsstrafen.
      • Die gelieferten Produkte sind Maßanfertigungen und können von daher weder zurückgenommen, noch umgetauscht werden.
      • Solange der Kunde eine seiner Verpflichtungen nicht erfüllt, verlängern sich die Bedingungen und Fristen automatisch.

    Bei Bestellungen mit reiner Bereitstellung, die vom Kunden im Lager des Unternehmens abgeholt werden, erfolgt der Transport auf Risiko ihrer Empfänger. In keinem Fall haftet das Unternehmen für Schäden, Diebstahl oder Verlust während des Transports.

     

    1. Zusätzliche Arbeiten und Aufträge

    Jede Anforderung zusätzlicher Arbeiten, wie z. B. anderer als die ursprünglich in der Bestellung vorgesehenen Arbeiten, bei der Bestellung nicht vorgesehener oder nicht vereinbarter oder nicht sichtbarer Arbeiten, der Verwendung nicht vorgesehener Materialien, der Erstellung oder Änderung der Pläne und/oder Zeichnungen oder der Übergabe technischer Dokumente oder Messberichte, muss vom Kunden ausdrücklich schriftlich (Unterzeichnung eines Bestellscheins, Schreiben, E-Mail, SMS) angefordert und vom Unternehmen angenommen werden.

    Diese zusätzlichen Arbeiten und Aufträge werden nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

    Die für die zusätzlichen Arbeiten und Aufträge benötigten Materialien werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

     

    1. Eigentumsvorbehalt

    Alle verkauften Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und der Nebenkosten Eigentum des Unternehmens.

     

    1. Konformität der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen und Garantien
      • Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gewährt das Unternehmen keine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehenden Garantien.
      • Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Ware, die Gegenstand des Vertrags ist, durch eine gleichwertige Ware zu ersetzen, wenn die ursprünglich vorgesehene Ware nicht mehr verfügbar ist.
      • Bei der Lieferung der Ware verpflichtet sich der Kunde, diese zu überprüfen und jede Nichtkonformität oder jeden offensichtlichen oder leicht erkennbaren Mangel unverzüglich per Einschreiben mit Empfangsbestätigung anzuzeigen.

    Die Kündigung muss innerhalb der in Artikel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Frist (15 Tage) erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Nichtkonformität oder der Mangel als akzeptiert.

    Da es sich bei den verwendeten Hölzern um natürliche Materialien handelt, können bestimmte Besonderheiten nicht als Fehler angesehen werden und nicht Anlass zu einer Ablehnung oder Preisminderung geben. Die Probe definiert das Holz hinsichtlich seiner Herkunft, seines Typs und seines allgemeinen Farbtons. Es wird keine Übereinstimmung von Farbe, Muster und Maserung zwischen der Probe und der Lieferung garantiert. Auch bei Aluminium oder bei Kunststoff können werkstoff- und herstellungsbedingt, leichte Farbschwankungen auftreten. Sämtliche Hölzer sind in keinem Fall gegen jegliche Risse garantiert, die nach der Lieferung und Installation auftreten können.

    • Die Garantie erlischt von Rechts wegen, wenn der Käufer selbst gleich welche Reparaturen oder Veränderungen vornimmt oder durch Dritte, die nicht ausdrücklich vom Unternehmen genehmigt wurden, vornehmen lässt.
    • Bei Dienstleistungen gilt die Gewährleistung des Unternehmens in folgenden Fällen nicht:
    • bei Nichtausführung der Instandhaltungsarbeiten;
    • bei Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen der Einrichtungen;
    • bei Nichtfunktionieren der Einrichtung aufgrund des Eingriffs eines Dritten;
    • bei Frost- oder Brandschäden oder anderen Fällen höherer Gewalt.

     

    1. Subunternehmer

    Das Unternehmen behält sich das Recht vor, für die Ausführung der Arbeiten Subunternehmer seiner Wahl einzusetzen, womit der Kunde einverstanden ist.

     

    1. Haftung
      • Das Unternehmen haftet nicht für höhere Gewalt und Ereignisse, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. Ausfall des Subunternehmers oder des Lieferanten, Änderung des Basisvertrags, Naturgewalten, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Pandemien usw.).
      • Das Unternehmen haftet nicht für Fehler, die auf ungenaue, unpräzise, unvollständige oder nicht konforme Daten zurückzuführen sind, die vom Kunden oder seinem Vertreter bereitgestellt wurden. Unbeschadet der Klausel 8 – Eigentumsvorbehalt – verpflichtet sich der Kunde, das Unternehmen für alle Schäden, die durch Dritte auf der Baustelle verursacht werden, schadlos zu halten. Falls erforderlich tritt das Unternehmen in die Rechte des Kunden gegenüber dem Verursacher des Schadens ein.
      • Es ist dem Kunden strengstens untersagt, das Material oder die Einrichtungen, die auf der Baustelle des Kunden deponiert oder montiert werden, zu berühren, zu benutzen oder zu besteigen. Für jede Beschädigung von Material oder Einrichtungen des Unternehmens oder für jeden Unfall aufgrund einer verbotenen Nutzung derselben haftet ausschließlich der Kunde.
      • Bei Unternehmen, deren Dienstleistung sich auf die Vermietung oder den Auf- und Abbau des Materials beschränkt, beschränkt sich die Haftung auf die korrekte Durchführung des Auf- und Abbaus gemäß den technischen Normen. Ihre Haftung kann nicht infolge einer nachträglichen Veränderung oder unsachgemäßen Verwendung des Materials durch den Kunden oder Dritte angestrengt werden.

     

    1. Auflösende Klauseln
      • Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde gleich welche seiner Verpflichtungen nicht erfüllt. Der Vertrag wird von Rechts wegen 15 (fünfzehn)Tage nach dem Datum des Versands einer vorherigen Inverzugsetzung durch das Unternehmen aufgelöst.
      • Das Unternehmen ist weiterhin berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung zu kündigen, wenn eine der fälligen Zahlungen nicht geleistet wird.
      • Im Falle einer Kündigung des Vertrags durch das Unternehmen aus einem der in Artikel 12.1 und 12.2 genannten Gründe kann das Unternehmen vom Kunden die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 25 % der Auftragssumme verlangen.
      • Im Falle der Stornierung eines Auftrags oder der Kündigung des Vertrags durch den Kunden kann das Unternehmen die vollständige Bezahlung der geleisteten Arbeiten und erbrachten Leistungen sowie die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 20 % der Auftragssumme verlangen.Das Unternehmen behält die freie Wahl zwischen einer Entschädigung ohne Lieferung oder einer vollständigen Rechnungsstellung gegen eine verpflichtende Annahme der Bestellung.

     

    1. Schutz der personenbezogenen Daten

    Gemäß der Europäischen Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr führt das Unternehmen eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch, deren Zweck der Verkauf und die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen ist, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert sind.

     

    1. Schlussbestimmungen
      • Der Abschluss, die Gültigkeit, die Auslegung und die Erfüllung des Vertrags unterliegen luxemburgischem Recht.
      • Im Falle eines Rechtsstreits sind ausschließlich die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg zuständig.
      • Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen von allen Verfahrens- und Anwaltskosten schadlos zu halten.
      • Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
      • Der Kunde bestätigt mit seiner nachstehenden Unterschrift ausdrücklich, dass er die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens gelesen hat und ihnen zustimmt.
      • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Unternehmen jederzeit angepasst oder geändert werden.